Solaranlagen auf Denkmälern
Nachdem wegen der Bestimmungen des Denkmalschutzes in Duttweiler wohl keine nenneswerte Dachflächen für Solaranlagen mehr zur Verfügung stehen, hat Ortsvorsteher Gerhard Syring-Lingenfelder (FWG) jetzt bei der rheinland-pfälzischen Ministerin Evelyn Lemke nachgefragt:

Das Schreiben im Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Lemke,
unser Bundesland hat die Absicht, bis 2030 den in Rheinland-Pfalz verbrauchten Strom bilanziell zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Das ist sicher ein ehrgeiziges Ziel und es müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, um das Ziel zu erreichen.
Obwohl die Anreize durch Kürzung der Förderung geringer wurden, gibt es immer noch Eigentümer, die sich der Verantwortung nicht entziehen und in Solaranlagen investieren wollen. Dazu dürfen ihnen aber auch von staatlicher Seite z. B. durch den Denkmalschutz möglichst keine Auflagen gemacht werden. In Duttweiler dürfen auch in größerer Entfernung zu denkmalgeschützten Häusern keine Solarpanels installiert werden. Diese restriktive Haltung des Denkmalschutzes verärgert die Bürger, die in die Umwelt investieren wollen. Eine Lockerung des Gesetzes ist demnach angebracht.
Dadurch kann es darüber hinaus auch für die Solarindustrie neue Anreize zum Entwickeln von Solarmodulen geben, die im Einklang mit dem Denkmalschutz stehen, wenn von der konsequenten Verweigerungshaltung abgerückt wird.
Bitte teilen Sie mir mit, ob die Landesregierung wegen dieses Sachverhalts schon aktiv ist, bzw. ob eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes geplant ist.
5. Oktober 2012 - Lemke antwortet
8. August 2012 - Erneuerbare Energien und Denkmalschutz