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21. August 2001
Schließung Postagentur
FWG schreibt erneut Petitionsausschuss des Bundestages an
 
Wortlaut des Briefes
Sehr geehrte Frau Schrinner,
vielen Dank für die Bearbeitung unserer Petition. Leider können wir die Schlussfolgerung in der Stellungnahme des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nicht nachvollziehen. Zur Verdeutlichung haben wir in der Anlage noch einmal die Ausführungen der Stellungnahme aufgeführt. Daraus ergibt sich unserer Meinung nach zwingend, dass in Duttweiler eine stationäre Einrichtung der Post vorhanden sein müsste.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Gerhard Syring-Lingenfelder

Anlage zum Schreiben der FWG Duttweiler vom 21.8.2001
NummerFormulierung in der StellungnahmeBemerkungen
1Voraussetzung ist jedoch zunächst, dass die Gemeinde mehr als 4.000 Einwohner hat.Gegeben. Die Stadt Neustadt an der Weinstraße hat über 50.000 Einwohner.
2Dem folgend muss dort mindestens eine stationäre Einrichtung vorhanden seinwird von der Post erfüllt.
3Zudem ist dann dafür zu sorgen, dass für Verbraucher, die innerhalb einer geschlossenen Bebauung leben, der 2.000-m-Abstand zur nächsten stationären Einrichtung in der Regel nicht überschritten wird. Das bedeutet bei größeren Gemeinden, dass u.U. mehrere stationäre Einrichtungen vorgehalten werdern müssen.Die nächste stationäre Einrichtung ist etwa 5.000 m entfernt.
4Die Formulierung "einer geschlossenen Bebauung" knüpft an den Begriff der "im Zusammenhang bebauten Ortsteile" i.S. von §34 des Baugesetzbuches an, ... Die Frage der Bebauung wäre im Einzelfall zu beantworten.Ohne das Baugesetzbuch zu kennen, meinen wir, dass der Ortsteil Duttweiler eine geschlossene Bebauung aufweist. (siehe Luftbild und Ortsplan).
Luftbild
Ortsplan Duttweiler

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