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26. April 2001
Schließung Postagentur
Antwort der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post auf Schreiben der FWG
 
Wortlaut des Briefes
Sehr geehrter Herr Syring-Lingenfelder,
Ihr Schreiben vom 18.04.01 habe ich erhalten.

Gestatten Sie mir in dieser Angelegenheit zunächst die folgenden grundsätzlichen Anmerkungen: Die Regulierungsbehörde wird auf dem Gebiet des Postwesens innerhalb des vom Postgesetz gesetzten Rahmens tätig. Die Befugnisse der regulierungsbehörder sind dabei im Bereich der Dienstleistungen auf die grundsätzliche Sicherstellung der Grundversorgung mit Postdienstleistungen begrenzt. Gemäß § 13 Abs. 1 Postgesetz kann die regulierungsbehörder nur dann tätig werden, wenn feststeht oder zu besorgen ist, dass Universaldienstleistungen nicht ausreichend oder angemessen erbracht werden. Die Kriterien dafür werden in der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) vom 15.12.99 festgelegt.

In der PUDLV heißt es zu den stationären Einrichtungen: "In allen Gemeinden mit mehr als 4 000 Einwohnern muss mindestens eine stationäre Einrichtung vorhanden sein; dies gilt in der Regel auch für Gemeinden, die gemäß landesplanerischen Vorgaben zentralörtliche Funktionen haben. Es ist grundsätzlich zu gewährleisten, dass in zusammenhängend bebauten Gebieten eine stationäre Einrichtung in maximal 2 000 Metern für die Kunden erreichbar ist. ... Alle übrigen Orte müssen durch einen mobilen Postservice versorgt werden. Die Einrichtungen müssen werktäglich nachfragegerecht betriebsbereit sein."

Die Überprüfung hat ergeben, dass sich die zusammenhängende Bebauung des Ortskerns Neustadt nicht bis zum Ortsteil Duttweiler erstreckt und diesen mitumfasst. Nur bei einer solch zusammenhängenden Bebauung wäre aber die 2000-meter-Regel anzuwenden. Somit gehört Neustadt-Duttweiler zu den Orten, die zur Einhaltung der Grundversorgung durch den mobilen Postservice versorgt werden können. Die Regulierungsbehörde hat daher keine rechtsgrundlage, um die Entscheidung der Deutschen Post AG einzugreifen.
Ich bedaure, Ihnen keine positivere Antwort übermitteln zu können, hoffe aber, dass die Informationen gleichwohl hilfreich für sie sind.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Sabine Broß

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